BUCHEN und VERREISEN - mit den 3 großen G

 

JA, reisen ist wieder möglich !

 

Wie bereits in der vorangegangenen und auch heurigen Saison sind wir davon überzeugt, dass wir auch nächstes Jahr wieder sicher verreisen können.

Die 3 großen G spielen dabei wohl eine ganz wichtige Rolle.

 

Geimpft

Getestet

Genesen

 

sind die "Bonuskarte" für einen entspannten, erholsamen Urlaub.

 

>>   Einreisebestimmungen ÖSTERREICH

>>   Einreisebestimmungen EU

 

Bei ausgewählten Radreise-Angeboten gelten aktuell besondere / großzügige Umbuchungsbedingungen.

Bitte beachten: diese Sonderangebote gelten für Neubuchungen im angeführten Buchungszeitraum (=Buchungsdatum).

Ein Urlaub mit dem Fahrrad bietet Urlaubsgenuß in freier Natur abseits der Massen und durch genügend Abstand auch ein hohes Maß an Sicherheit.
Bereits vergangenen Sommer konnten trotz COVID19 zahlreiche Hotel- und Schiffs-Radreisen erfolgreich durchgeführt werden.

Besonders auf den Schiffen wird auf die Einhaltung der Abstandsregeln peinlichst geachtet, Besatzungen sind aufgrund der generell geltenden Hygienevorschriften schon immer darauf sensibilisiert und geschult. Trotz intensiver Hygienemaßnahmen wurde das Urlaubserlebnis unserer Gäste nicht beeinträchtigt. Wir konnten alle Gäste gut schützen und haben keinen einzigen Infektionsfall verzeichnet. 
Die Rückmeldungen unserer Gäste waren äußerst positiv - überzeugen Sie sich doch selbst und werfen Sie einen Blick auf die >> ganz persönlichen Erlebnis-Berichte...

FRAGEN & ANTWORTEN

Wann ist nun der beste Buchungszeitpunkt ?

Wir rechnen für 2021 mit gesteigerter Nachfrage, trotzdem werden die Kapazitäten in Hotels und auf Schiffen teilweise noch eingeschränkt sein.
Mit einer frühzeitigen Buchung sichern Sie sich die besten Plätze und den einen oder anderen Frühbucherbonus.
Bei zahlreichen Reisen gelten großzügige/flexible Umbuchungs und Stornomöglichkeiten. Einen Hinweis dazu finden Sie auch direkt bei der jeweiligen Tour.

Muss ich aufgrund von COVID 19 mit Einschränkungen oder einem geänderten Reiseverlauf rechnen ?

Bei regionalen Reisewarnungen oder lokalen Einschränkungen (Schließung von Museen, Ausfall von Transfers) wird der Reiseverlauf entsprechend angepasst.
Sollte eine entsprechende Anpassung des Reiseverlaufs nicht vertretbar sein, wird die Reise vom Veranstalter abgesagt. Sie werden diesbezüglich frühzeitig informiert und selbstverständlich entstehen Ihnen keine Kosten.
Wir bieten Ihnen in diesem Fall:

  • KOSTENLOSE UMBUCHUNGSMÖGLICHKEIT auf einen Termin 2021/2022 (bei höherem Reisepreis in gleichwertiger Saison KEINE ZUZAHLUNG), oder
  • Umwandlung in ein GUTHABEN für zukünftige Buchungen aus unserem Programm oder 
  • RÜCKERSTATTUNG der geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen.

Kann ich aus Sorge um meine Gesundheit kostenlos zurücktreten ?

Ihre Gesundheit und Ihr unbeschwertes Urlaubserlebnis sind uns ein ganz besonderes Anliegen.

Wir wägen selbst sehr sorgfältig ab, ob eine Reise durchgeführt werden kann und sagen gegebenenfalls auch ab.

Bitte entschließen Sie sich aber nicht zu voreiligen Rücktritten von einer Reise. Auch wenn 4 oder 5  Monate vor Anreise für ein Zielgebiet bereits eine Reisewarnung besteht, bedeutet dies nicht, daß Sie zu diesem Zeitpunkt kostenlos zurücktreten können.

Bitte warten Sie unbedingt bis kurz vor Reiseantritt mit Ihrem Rücktritt, da ansonsten die Stornobedingungen lt. AGB angewendet werden müssen. Für ein kostenloses Storno muss die Reisewarnung zum Reisezeitpunkt bestehen.

Wie verhält es sich, wenn ich mich nach meiner Reiserückkehr in Quarantäne begeben müsste ?

Wenn die Quarantänepflicht 1 Woche vor Anreise noch besteht bzw. davon auszugehen ist, dass die Quarantänepflicht nach Ihrer Rückkehr noch aufrecht ist, sehen wir die Unzumutbarkeit der Reise als gegeben und bieten Ihnen in diesem Fall:

  • Kostenlose Umbuchungsmöglichkeit auf einen Termin 2021/2022 (bei höherem Reisepreis in gleichwertiger Saison KEINE ZUZAHLUNG), oder
  • Umwandlung in ein Guthaben für zukünftige Buchungen aus unserem Programm oder 
  • Rückerstattung der geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen.

Ist in einer Reiseversicherung COVID-19 inkludiert ?

Bitte beachten Sie, daß bei vielen Versicherungen häufig Pandemien ein Ausschlußgrund sind.

Wir empfehlen Ihnen deshalb unseren Vertragspartner EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG AG, die diesen Ausschlußgrund derzeit ausgesetzt hat.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen: Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus

Für alle bestehenden und neu abgeschlossenen Versicherungsverträge wenden wir bis auf weiteres den in unseren Bedingungen enthaltenen Pandemie-Ausschluss für Storno- und Reiseabbruchfälle nicht an.

Insoweit gewähren wir Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,
•    weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken.
•    weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist.
•    weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen.
•    weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist.
•    weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.
 
(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

Kein Stornoschutz besteht hingegen,
•    wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen.
•    wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind.
•    wenn die Leistungsträger oder Reiseveranstalter ihre Leistungen nicht (mehr) erbringen können (z.B. infolge einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6). In diesem Fall dürften aber ohnedies keine Stornokosten verrechnet werden.
•    wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten oder Kollegenkreis) unter Quarantäne gestellt werden, ohne Erkrankungssymptome zu haben oder positiv getestet worden zu sein.
Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gibt es bei uns keine Altersgrenzen.

>> Weitere Details finden Sie ONLINE...

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